Ausgezeichneter CP, aber parken Sie nur auf den dafür vorgesehenen Wohnmobilstellplätzen, wenn Ihr Wohnmobil länger als 5 Meter ist, sonst beträgt die Strafe 80 €, bei sofortiger Zahlung die Hälfte = 40 €. Bei der Ankunft waren alle „Camper-Plätze“ belegt und wir waren daher 40 Euro leichter, weil wir das Schild übersehen hatten
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